Artikel 3 Satz 2 des Grundgesetzes heißt im Wortlaut: „(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Der erste Satz mit „sind“ ist Urfassung des Grundgesetzes von 1949, der Nachsatz mit der Förderung der Gleichberechtigung folgte erst 1994. Und heute, im Jahr 2021? Wie steht es mit der Gleichberechtigung? Was fehlt, wo hakt es, wie könnte es gleicher gehen? Liebe Frauen, im Brunnenviertel und im ehemaligen Wedding, macht anonym mit bei unserer Umfrage! Klicke auf den Link und beantworte sieben Minifragen.
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