Seit Gründung im Jahr 2000 ist der Brunnenviertel e.V. gemeinnützig. Alle drei Jahre überprüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit und stellt rückwirkend eine sogenannte Freistellung aus. Gerade jetzt kam Post, dass wir weiterhin gemeinnützig sind.

Bis Mitte 2028 haben wir nun Zeit, rückwirkend für die Jahre 2025, 2026 und 2027 zu belegen, dass wir weiterhin gemeinnützig waren. Bis dahin gilt dieser Bescheid und wir können ihn bei Förderstellen als Beleg vorweisen.
Gleichzeitig erlaubt uns dieser Bescheid, Spendenbescheinigungen auszustellen. Das heißt, wer uns spendet, kann diese Summe in seiner Steuererklärun absetzen. „Absetzen“ heißt nicht, dass er vom Finanzamt das Geld zurückbekommt, sondern dass er sein Einkommen um diesen Betrag reduzieren darf, so als hätte er die das Geld, das er spendet nicht eingenommen. Damit verringert sich für den Spender die zu zahlende Steuer um ein klein wenig. Es bleibt also dabei, dass man Gutes tut, weil man Gutes tun will und nicht weil einem das Finanzamt die gute Tat vergoldet.